E-Auto-Förderung 2026

Neue E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind möglich

Die staatliche Förderung für Elektroautos ist zurück. Seit dem 1. Januar 2026 werden in Deutschland neu zugelassene Elektroautos wieder bezuschusst. Das neue Programm unterscheidet sich allerdings deutlich vom früheren Umweltbonus. Statt einer weitgehend einheitlichen Prämie richtet sich die Höhe des Zuschusses jetzt nach Einkommen und Familiengröße. Unter bestimmten Voraussetzungen sind beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos bis zu 6.000 Euro möglich.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und soll insbesondere Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg auf ein elektrifiziertes Fahrzeug erleichtern. Neben reinen Elektroautos werden auch bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range Extender berücksichtigt.

Anträge können inzwischen gestellt werden. Das entsprechende Förderportal ist seit dem 19. Mai 2026 freigeschaltet. Entscheidend ist dabei nicht das Bestell-, sondern das Zulassungsdatum: Förderfähig sind Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden.

Bis zu 6.000 Euro für ein neues Elektroauto

Bei einem batterieelektrischen Fahrzeug beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Die tatsächliche Höhe kann durch einkommensabhängige Zuschläge und Kinder im Haushalt deutlich steigen.

Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei höchstens 60.000 Euro, kommen weitere 1.000 Euro hinzu. Bei einem Einkommen von maximal 45.000 Euro gibt es nochmals 1.000 Euro zusätzlich.

Familien können darüber hinaus einen Kinderbonus erhalten. Pro Kind unter 18 Jahren steigt die Förderung um 500 Euro. Berücksichtigt werden maximal zwei Kinder, sodass über diesen Weg weitere 1.000 Euro möglich sind.

Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 45.000 Euro und mindestens zwei minderjährigen Kindern kann für ein neues Elektroauto damit den maximalen Zuschuss von 6.000 Euro erhalten.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Kein Kind 1 Kind ab 2 Kindern
85.001–90.000 € 4.000 €
80.001–85.000 € 3.500 € 4.000 €
60.001–80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
45.001–60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €

Einkommensgrenze steigt mit Kindern

Grundsätzlich liegt die Einkommensgrenze für die Förderung bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro. Pro minderjährigem Kind erhöht sie sich um 5.000 Euro. Maximal steigt die Grenze dadurch auf 90.000 Euro.

Das bedeutet beispielsweise: Ein kinderloser Haushalt mit mehr als 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bekommt keinen Zuschuss. Bei einem Kind sind dagegen bis zu 85.000 Euro und bei zwei oder mehr Kindern bis zu 90.000 Euro möglich.

Wichtig ist dabei die Formulierung „zu versteuerndes Einkommen“. Dieses ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen und fällt in der Regel niedriger aus. Als Nachweis dienen grundsätzlich die entsprechenden Steuerbescheide.

Kein Preislimit für das Elektroauto

Eine interessante Besonderheit des neuen Förderprogramms ist der Verzicht auf eine Obergrenze beim Fahrzeugpreis. Die Höhe der staatlichen Unterstützung richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen des Haushalts und nicht danach, wie teuer das gekaufte Auto ist.

Gefördert werden allerdings ausschließlich Neuwagen. Gebrauchte Elektroautos sind von dem Programm ausgeschlossen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast wird. Beide Finanzierungsformen werden berücksichtigt. Voraussetzung ist eine Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.

Die Förderung gilt außerdem nicht für Unternehmen und Firmenwagen, sondern ausschließlich für Privatpersonen.

Auch Plug-in-Hybride bekommen wieder Geld

Anders als zuletzt beim früheren Umweltbonus werden auch Plug-in-Hybride wieder berücksichtigt. Gleiches gilt für Elektroautos, die einen Verbrennungsmotor als Range Extender zur Verlängerung der Reichweite einsetzen.

Die Basisförderung fällt hier mit 1.500 Euro allerdings nur halb so hoch aus wie bei einem reinen Elektroauto.

Auch darauf können die einkommensabhängigen Zuschläge und der Kinderbonus aufgeschlagen werden. Maximal sind dadurch 4.500 Euro Förderung möglich.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Kein Kind 1 Kind ab 2 Kindern
85.001–90.000 € 2.500 €
80.001–85.000 € 2.000 € 2.500 €
60.001–80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
45.001–60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €

Allerdings bekommt nicht automatisch jeder Plug-in-Hybrid die Prämie. Die Fahrzeuge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Förderfähig sind Modelle, die entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.

Ab dem 1. Juli 2027 sollen die Regeln nochmals angepasst werden. Bei neu zugelassenen Plug-in-Hybriden sollen dann die tatsächlichen CO₂-Emissionen im Alltagsbetrieb stärker in die Bewertung einfließen.

Förderung wird erst nach der Zulassung beantragt

Wer die neue Kaufprämie nutzen möchte, muss das Auto zunächst kaufen beziehungsweise leasen und zulassen. Erst anschließend wird der Antrag gestellt.

Das Verfahren läuft vollständig digital über das Förderportal. Dabei können auch die erforderlichen Nachweise, beispielsweise die Steuerbescheide zur Ermittlung des Haushaltseinkommens, hochgeladen werden.

Eine rückwirkende Beantragung ist ausdrücklich vorgesehen. Wer sein förderfähiges Fahrzeug also bereits zwischen dem 1. Januar und der Freischaltung des Portals am 19. Mai 2026 zugelassen hat, kann ebenfalls einen Antrag stellen.

Allzu lange sollte man sich damit allerdings nicht Zeit lassen. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden.

Hinzu kommt eine Mindesthaltedauer. Ein gefördertes Fahrzeug muss mindestens 36 Monate, also drei Jahre, gehalten werden. Diese Regelung gilt entsprechend auch für Leasingfahrzeuge.

Drei Milliarden Euro stehen bereit

Für das Förderprogramm stellt der Bund bis 2029 insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung. Nach Einschätzung der Bundesregierung könnte das Budget für rund 800.000 Fahrzeuge reichen.

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds. Mit der neuen Förderung verfolgt die Bundesregierung mehrere Ziele. Zum einen sollen private Haushalte beim Wechsel auf emissionsärmere Fahrzeuge unterstützt werden. Zum anderen soll die Nachfrage nach Elektroautos steigen und damit auch die Transformation der Automobilindustrie beschleunigt werden.

Eine Beschränkung auf Fahrzeuge aus Deutschland oder der Europäischen Union gibt es allerdings nicht. Erfüllt ein Fahrzeug die Voraussetzungen, können beispielsweise auch Elektroautos chinesischer, koreanischer, japanischer oder amerikanischer Hersteller bezuschusst werden.

THG-Prämie gibt es zusätzlich

Besitzer eines reinen Elektroautos können neben der staatlichen Kaufprämie weiterhin von der THG-Quote profitieren. Beide Instrumente sind voneinander unabhängig.

Über die Treibhausgasminderungsquote können Halter eines batterieelektrischen Fahrzeugs ihre rechnerisch eingesparten Emissionen vermarkten. In der Praxis übernehmen dies spezialisierte Vermittler. Der Fahrzeughalter registriert sein Elektroauto, weist es über die Zulassungsbescheinigung nach und erhält anschließend eine entsprechende Auszahlung.

Die Höhe der THG-Prämie schwankt je nach Marktpreis und Anbieter. Anders als die neue Kaufprämie handelt es sich außerdem nicht um eine einmalige Förderung: Die THG-Quote kann für ein zugelassenes Elektroauto grundsätzlich jedes Jahr neu vermarktet werden.